Grundpflege
Pflegebedürftige können den Alltag oft nicht mehr ganz alleine meistern. Wir unterstützen dann bei der Grundpflege – zum Beispiel beim Essen oder bei der Körperpflege.
Behandlungspflege
Wir helfen Ihnen, wenn Ihr Arzt Ihnen medizinische und pflegerische Leistungen verordnet hat. Die Behandlungspflege übernehmen unsere examinierten Pflegekräfte.
Verhinderungspflege
Auch pflegende Angehörige sind mal krank, verreisen oder haben Termine. Wir unterstützen und vertreten Ihre Angehörigen dabei. Die Verhinderungspflege wird gemäß §39 Sozialgesetzbuch XI von der Pflegeversicherung übernommen.!
Haushaltspflege
Wir unterstützen Pflegebedürftige gemäß Sozialgesetzbuch XI auch im Haushalt, zum Beispiel bei der Zubereitung von Mahlzeiten. Die Kosten werden übernommen.